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Die hintergrundfakten.de - Initiative
Stopp-AbmahnwildwuchsUnsere Initiative hat gute Chancen, den Wahnsinn endlich zu stoppen - Werden Sie mit uns und vielen Unterstützern zusammen aktiv ! Es kommt auf jeden einzelnen an !
Lesen Sie im folgenden, wie tückisch die Rechtslage ist und wie Sie mit wenig Aufwand dazu beitragen können, dass sie endlich geändert wird
Lesen Sie bitte diese und die Folgeseite mit unseren Forderungen der Reihe nach ganz durch. Sonst entgehen Ihnen eventuell wichtige Aspekte.
Kurzübersicht
Seite 1:
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Wie bedrohlich die Rechtslage ist und warum sie unbedingt geändert werden muss.
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Zahnlose Petitionen: auch weitere sind zum Scheitern verurteilt.
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Verteilte Infolinks auf vielen Websites und Homepages sind der Treibsatz für den Erfolg der Initiative.
Folgeseite ( über den Link am Seitenende):
- Was genau wir vom Gesetzgeber fordern und warum.
- Wie Sie dazu beitragen können, dass es endlich eine Gesetzesänderung gibt.
Abmahnärger, Anwaltskosten, astronomische Vertragsstrafen:
Wann wird Ihre erste xx000 Euro Abmahnung kommen?
Abmahnungen können jedem blühen, sogar Verbrauchern: Fallzahlen erschreckend
Wenn Sie eine private Homepage oder gewerbliche Website betreiben, Dinge über Auktions- oder -Verkaufsplattformen anbieten oder als Verbraucher das Internet nicht nur passiv nutzen, könnte Ihnen schon bald eine kostenpflichtige Abmahnung ins Haus flattern, aus vielerlei, oft ungeahnten Gründen.
Die Fallzahlen sind erschreckend. So wurde nach Umfragen bereits jeder dritte Online-Shop (33%) einmal abgemahnt und 15% sogar mehrmals. Auch private Webauftritte sind immer wieder Ziel von Abmahnaktionen. Die Zahl möglicher Abmahngründe steigt nicht zuletzt durch neue Gerichtsurteile unaufhörlich. Insider schätzen die Zahl jährlicher Abmahnungen auf über 150000.
Sogar Verbraucher werden abgemahnt, sei es wegen negativer Äußerungen über Produkte und Firmen, ungünstiger Bewertungen von Online-Händlern und Auktionsanbietern, Verletzungen des Urheberrechts beim Download geschützter Inhalte, dem Online-Kauf von Artikeln, mit dem ein verbotener oder zollpflichtiger Import verbunden ist oder anderer ungeahnter Delikte.
Hohe Abmahnkosten und astronomische Vertragsstrafen oft existenzbedrohend
Den Abgemahnten drücken zunächst "nur" die oft vierstelligen Abmahnkosten. Unterschätzt werden aber oft die Risiken der Unterlassungserklärungen, die häufig mit astronomischen, nicht selten sechsstelligen Vertragsstrafen verbunden sind. Wer nicht unterschreibt, wird meist verklagt. Wer aber vorformulierte Erklärungen mit weitem Unterlassungsrahmen für zukünftige Verstöße unterschreibt, könnte den Grundstein für seinen späteren Ruin legen.
Beispielhaft ist der Fall eines Behinderten, der sich eine Existenz mit Online-Auktionen aufgebaut hatte. Er wurde abgemahnt und stimmte einer zwar selten geringen Vertragsstrafe von 5000 Euro zu. Er hatte sich aber zur Unterlassung "unter Ausschluss des Fortsetzungszusammenhangs" verpflichtet ohne zu wissen, was das bedeutet. Als ihm wieder ein Fehler unterlief, der in den weit gefassten Rahmen des zu Unterlassenden fiel, sollte er 90000 Euro zahlen. Denn er hatte diesen Fehler in 18 Auktionsangeboten wiederholt.
Auch Privatleute werden zu Tausenden abgemahnt
Nach Insiderschätzungen werden auch private Internet-Surfer aus vielerlei Gründen jährlich zu Tausenden abgemahnt. Zwar gibt es bei Privatleuten inzwischen teils eine Begrenzung der Abmahnkosten auf 100 Euro. Aber nur wenn es um Urheberrechtsverstöße geht und auch nur in einfach gelagerten Fällen mit nur unerheblicher Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs: also wieder jede Menge Interpretationsspielraum für die Gerichte. Auch sind Vertragsstrafen in den zu unterschreibenden, für den Abgemahnten nicht selten risikoreich formulierten Unterlassungserklärungen zahlenmäßig nicht gedeckelt.
Insgesamt sind auch für Privatleute die möglichen Fallstricke und Abzockfallen im Internet zahlreich und unüberschaubar. Am besten ist deshalb, sich nicht zuletzt durch einschlägige Literatur (siehe dazu auch unsere Literaturliste) kundig zu machen, um Abmahnungen, Abzocke, Ärger und Kosten von Anfang an aus dem Wege zu gehen.
Ihr Webauftritt sollte unbedingt den rechtlichen Anforderungen entsprechen
Ob Sie nur eine private Homepage betreiben wollen oder einen kommerziellen Webauftritt planen: Sie sollten unbedingt die bekannten rechtlichen Anforderungen kennen. Sonst kann es schnell sehr teuer werden. Denn bei der aktuellen von uns bemängelten Rechtslage haben Sie keinen Fehler frei. Sie müssen bei berechtigter Abmahnung auf jeden Fall zahlen. Die vielfältigen Fallstricke sind für juristische Laien nicht zu überschauen. Wer die hohen, oft vierstelligen Kosten eines Fachanwalts für eine rechtssichere Gestaltung scheut, sollte sich zumindest durch juristische Ratgeberliteratur informieren (siehe dazu auch unsere Literaturliste).
Für besonders häufig abgemahnte Teile von Webauftritten wie etwa AGB, Impressen, Widerrufsbelehrungen und Datenschutzerklärungen, gibt es Angebote von Mustern und Vorlagen am Markt, die als rechtssicher mit Haftungsgarantie beworben werden. Dazu gibt es teils Update-Services, um diese bei sich ändernder Rechtslage aktuell und abmahnsicher zu halten. Damit lässt sich laut Anbietern immerhin eine gewisse Rechtssicherheit speziell dieser Texte erreichen, was die Abmahngefahr nicht aus der Welt schafft, aber das Risiko drastisch mindert.
Ständig neue Tretminen im rechtlichen Minenfeld
Hundertprozentige Rechtssicherheit für einen Webauftritt ist allerdings derzeit kaum zu erreichen. Denn die Rechtslage kann sich durch neue Gerichtsurteile jederzeit unvorhersehbar ändern. Gleich einem Minenfeld, in dem immer neue Tretminen unter der Grasnarbe heranwachsen.
War noch gestern nichts zu finden, was gegen den Inhalt eines Impressums sprach, kann sich dies über Nacht ändern. Schien noch heute eine AGB-Formulierung unbedenklich, kann ein neues Urteil sie schon morgen abmahnwürdig machen. Nachdem ein Gericht urteilte, die Werbung mit oder die Angabe von Selbstverständlichkeiten durch Händler sei Wettbewerbswidrig - etwa bei Zusicherung, es werde garantiert ein Originalprodukt geliefert oder der Versand erfolge versichert -, waren plötzlich Online-Händler mit solchen Zusicherungen abmahngefährdet, was niemand vorhersehen konnte.
Wer bestimmt, was selbstverständlich ist?
Werbung mit Selbstverständlichkeiten ist also inzwischen wettbewerbswidrig. Diese Rechtsauffassung lässt wieder neue Tretminen wachsen. Denn wer bestimmt eigentlich, was Selbstverständlichkeiten sind. Wenn jemand damit wirbt, nur Originalprodukte zu liefern, tut er das ja vor dem Hintergrund des ausgedehnten Handels mit Plagiaten. Die Medien sind voll mit Berichten, dass vom Kleidungsstück über Medikamente bis hin zum Hubschrauber-Ersatzteil fast alles gefälscht wird, und zwar mit steigender Tendenz. Die Lieferung eines Originalprodukts scheint also durchaus nicht selbstverständlich zu sein. Es sei der Fantasie des Lesers überlassen sich vorzustellen, wie weit man die Haarspalterei mit den Selbstverständlichkeiten in Werbeaussagen und Händlerangaben ausdehnen kann, um neue Abmahngründe zu generieren.
Die Tretminen-Beispiele ließen sich endlos fortsetzen
Hier ein letztes: Im April 2009 tauchte plötzlich wegen mehrerer Gerichtsentscheide quasi aus dem Nichts die Erkenntnis auf: "Wer in seiner Widerrufsbelehrung den Verbraucher darauf hinweist, dass er im Fall des Widerrufs bei Waren bis zu 40,- Euro die Rücksendekosten zu tragen habe, muss dies auch in seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) aufnehmen. Ansonsten kann dies als Wettbewerbsverstoß kostenpflichtig abgemahnt werden." Manche Juristen mögen das plausibel begründen können. Für Händler dürfte es aber überraschend sein und kaum vorhersehbar.
Doch damit nicht genug. Im Juli 2009 meldete eine auf IT-Recht spezialisierte Kanzlei, in Juristenkreisen werde derzeit heftig debattiert, ob Online-Händler in ihren gewerblichen Internetpräsenzen AGB verwenden müssen, um den gesetzlichen Anforderungen im Fernabsatz und im elektronischen Geschäftsverkehr gerecht zu werden. Denn die Rechtsprechung einiger Gerichte suggeriere, die Verwendung von AGB sei unerlässlich. Allen Online-Händlern, die keine AGB veröffentlichen, könnte also demnächst eine neue Abmahnwelle drohen.
Wenn diese dann AGB bekanntgeben, liefert deren Inhalt vielleicht die nächste Zielscheibe für Abmahnungen. Denn inzwischen kann sogar das Verkürzen von AGB ein Wettbewerbsverstoß sein. Lässt etwa jemand etwas weg, weil er keine Möglichkeit sieht, es unangreifbar zu formulieren, kann auch das wieder ein Verstoß sein. Dies erinnert an eine klassische Zwickmühle: jeder mögliche Zug verliert.
Wir alle müssen den Abmahnwildwuchs endlich stoppen
Spirale ohne Ende bedroht kommerzielle Web-Präsenzen und private Homepages
Erste Abmahnung sollte kostenfrei und ohne strafbewehrte Unterlassungserklärung sein
Das Auftauchen immer neuer Abmahngründe, die Gerichtsentscheide nach sich ziehen, die wiederum immer breitere Plichtanforderungen für Webauftritte begründen, ist eine Spirale ohne Ende, die sich immer weiter dreht. Diese Spirale, die es so nur in Deutschland gibt, muss endlich gestoppt werden.
Es ist den meisten Betreibern weder möglich noch zumutbar, selbst oder mit Hilfe eines Anwalts die diffizile, sich ständig ändernde Rechtslage zu beobachten, um möglichen Rechtsverletzungen vorzubeugen. Die Großen können sich Juristen leisten, um sich unbeschadet durch das rechtliche Rahmenfeld zu manövrieren, was auch diesen nicht immer gelingt. Doch dem kleinen Online-Händler und erst recht dem Betreiber einer privaten Homepage und dem online shoppenden oder über Auktionsplattformen Dinge verkaufenden Privatmann stehen die Haare zu Berge.
Weniger Wettbewerb, höhere Preise und ein geringeres Angebot
Die aktuelle Rechtslage führt in letzter Konsequenz zu weniger Wettbewerb, einem höheren Preisniveau für Verbraucher und einem geringeren, per Internet oder Versandhandel verfügbaren Waren- und Dienstleistungsangebot. Denn kleine Anbieter können Kosten für rechtliche Auseinandersetzungen schwer schultern, sind schnell in ihrer Existenz bedroht oder treten erst gar nicht neu an.
Wenn große Handelsketten, wie bereits geschehen, hunderte von kleinen Online-Shops abmahnen, so kann dies den Wettbewerb strangulieren. Denn schon die hohen Abmahnkosten und die einschüchternde Wirkung astronomischer Vertragsstrafen für zukünftige Verstöße kann kleine Konkurrenten zwingen, übervorsichtig zu agieren oder gar aufzugeben.
Abmahnmissbrauch und Abmahnungen wegen Kleinigkeiten müssen aufhören
Missbräuchliche Abmahnungen und Abmahnungen wegen Kleinigkeiten, deren Schadwirkung minimal oder eher theoretischer Natur sind, müssen aufhören. Sie sind Sand im Internet-Getriebe. Die Abmahnwelle würde sofort abebben, wenn für die erste Abmahnung keine Kostenerstattung mehr gefordert werden dürfte. Dem Abmahnmissbrauch als Geschäftsmodell würde so der Boden entzogen. Die derzeitigen Möglichkeiten der Gerichte, Abmahnmissbrauch zu erkennen, reichen nicht aus, um ihn über allzu plumpe Missbrauchsfälle hinaus in großem Umfang zu verhindern.
Auch sollte der Gesetzgeber klare Regeln und detaillierte Mustervorgaben für häufig strittige Texte - Impressen, AGB etc. - schaffen, die Gesetzesrang haben und somit nicht durch Gerichte angreifbar sind, damit man sich verlässlich an ihnen orientieren kann. Denn Sprache ist unscharf und interpretierbar. Es gibt keine nicht triviale Formulierung, die absolut unangreifbar ist, selbst wenn sie von Juristen stammt.
Gewerbetreibende müssen sich auf ihre Kernaufgaben konzentrieren können
Gewerbetreibende haben etwas anderes zu tun, als sich mit den Folgen einer Überregulierung herumzuärgern, die in sich auch noch mangelhaft gemacht ist. Würden sich alle damit beschäftigen, das Verhalten anderer auf Verstöße gegen unscharf formulierte, teils lücken- oder fehlerhafte Gesetze und deren sich laufend ändernde Interpretationen durch die Gerichte abzuklopfen und sich munter gegenseitig abmahnen, bräche die Wirtschaft schnell völlig zusammen.
Wettbewerbsrecht muss klarer gefasst werden
Was würde wohl ausgelöst, wenn Gerichte etwa nach belieben die Bedeutung einzelner Verkehrsregeln quasi im laufenden Verkehr uminterpretieren könnten und wenn daraus resultierende Verstöße ohne Übergangsfrist oder gar rückwirkend per Bußgeld abkassiert würden: wahrscheinlich ein Volksaufstand. Doch wenn es um das komplexe Wettbewerbsrecht geht, sind die Dinge eben nicht so offensichtlich, entziehen sich einer vernünftigen Kontrolle und entwickeln eine Eigendynamik.
Wer einmal in einer Urteilsbegründung gelesen hat, warum eine Kleinigkeit in einem AGB-Satz wettbewerbswidrig und damit unzulässig formuliert sein soll, weil ihn ein Verbraucher mutmaßlich in ganz bestimmter Weise interpretieren wird, wobei die übrigen Teile der AGB zwar juristisch fachgerecht formuliert, aber gerade deshalb ohnehin für den Durchschnittsverbraucher nahezu völlig unverständlich sind, den überkommt eine beunruhigende Ahnung davon, welche Art von Denken für die derzeitige Rechtslage mit verantwortlich ist. Nur klarere gesetzliche Vorgaben können die Eigendynamik der Rechtsauslegung durch die Gerichte bremsen und Willkür verhindern.
Ohne Einwirken auf Politiker keine Änderung zu erwarten
Sonst droht Eskalation und jahrelanges Fortbestehen der zermürbenden Situation
Unsere Volksvertreter werden u.a. gewählt, um für praktikable Rahmenbedingungen des wirtschaftlichen Handelns und einen vernünftigen Interessenausgleich zwischen den agierenden Gruppen zu sorgen.
Da die Rechtslage hinsichtlich Abmahnungen für sehr viele unzumutbar ist und der Gesetzgeber die Nöte der Betroffenen ignoriert, muss dies den vielen Politikern, denen die Problematik nicht präsent ist, bewusst gemacht werden, damit sie ihren Einfluss für eine Änderung einsetzen.
Sonst werden Sie und die vielen anderen Internetnutzer und vor allem die Betreiber von Websites und Homepages weiterhin in Gefahr unerwarteter kostspieliger Abmahnungen leben müssen. Und in ständiger Unsicherheit über die rechtliche Konformität ihrer Webauftritte, ohne die Möglichkeit, Mängel kostenfrei und ohne heikle Unterlassungserklärung beseitigen zu können. Und durch die ständig steigende Zahl neuer Abmahngründe wird die Gefahr, plötzlich zur Kasse gebeten zu werden, unaufhörlich weiter wachsen.
Petitionen gegen die Abmahnpraxis haben sich als zahnlos erwiesen
Sie wurden immer wieder auf Anraten von Juristen abgewiesen, die aus fachlicher Sicht die zugrunde liegende Gesetzgebung plausibel verteidigten, aber die große Unzufriedenheit mit der Rechtslage chronisch ignorierten. Daran wird sich wohl auch bei weiteren Petitionen nichts ändern.
Es geht hier auch weniger darum, wer Justizminister ist, nicht zuletzt auch weil Staatssekretäre, hohe politische Beamte und die etablierte höhere Führungsebene einen großen Einfluss auf die Haltung des Justizministeriums haben. Es geht vor allem um eingefahrenes juristisches Denken, dessen Ergebnisse nicht unbedingt praxistauglich sein müssen, selbst wenn es fachlich in sich schlüssig scheint.
Besagte Juristen sind strikt dagegen, dass die erste Abmahnung kostenlos und ohne Pflicht zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sein soll. Zur Begründung weisen sie gerne auch auf das Strafrecht, bei dem ja auch niemand eine kriminelle Straftat frei habe. Hier werden allerdings Äpfel mit Birnen verglichen, und das nicht nur, weil es im Wettbewerbsrecht nicht um Mord und Totschlag geht. Schließlich lässt sich im ganz normalen Leben vergleichsweise einfach herausfinden, was strafbar ist und was nicht, zumal sich dies auch nicht laufend durch neue Urteile ändert.
Bei der UWG-Reform von 2004 war zudem eine Kostenfreiheit der ersten Abmahnungen erst gar nicht erwogen worden, um nicht die Tätigkeit etwa der Verbraucherschutz-Verbände oder der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs zu erschweren.
Wenn es auch keine goldene Lösung ohne Nachteile und Missbrauch geben kann, so sollte doch wenigstens das kleinere Übel gewählt werden. Die juristischen Anhänger der jetzigen Gesetzgebung halten es einerseits für unzumutbar, einen ersten Abmahnbrief ohne Kostenerstattung und ohne Anspruch auf eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu verschicken, wenn man das Verhalten eines Konkurrenten für unlauter hält.
Sie muten aber andererseits jedermann zu, schon bei der ersten Abmahnung hohe Anwaltskosten des Abmahnenden zahlen und Unterlassungserklärungen abgeben zu müssen, die vielleicht später ruinös wirken, obwohl ganz rechtskonformes Verhalten auf diesem Gebiet derzeit praktisch unmöglich ist. Das halten wir nicht nur für das größere Übel, sondern schlicht für Unrecht, wenn nicht gar für verfassungswidrig.
Und dass diese haarsträubende Regelung auch noch zur Finanzierung von Verbraucherschutz- Verbänden und der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs mit beitragen soll, schlägt dem Fass den Boden aus. Die vielen Privatleute und Verbraucher unter den Abmahnopfern dürfen also in Angst und Schrecken versetzt und mit hohen Kosten belastet werden, auch um die Finanzierung ihres Schutzes zu gewährleisten. Absurdistan lässt grüßen!
Immer neue Petitionen und das Warten auf die Abweisung vergeuden Zeit
Da die juristischen Grundsätze, nach denen das Justizministerium die derzeitige Gesetzgebung immer wieder rechtfertigt, invariant sind, dürften auch weitere Petitionen in dieser Sache chancenlos sein.
Immer wieder neue Petitionen gegen die Abmahnpraxis unter jährlich tausenden anderen Petitionen zu initiieren oder mitzuzeichnen, wie es seit Jahren in schöner Regelmäßigkeit geschieht, schadet zwar nicht. Was aber schadet, ist jeweils das tatenlose monatelange Warten bis sich herausstellt, dass der Petition nicht entsprochen wird und sich wieder nichts ändert.
Deshalb muss die Mehrheit der Politiker in Parlament und Regierung, die in der Lage sind, die Problematik nicht durch die fachlich verblendete Brille des Juristen zu betrachten, jetzt ungebremst vom Petitionsausschuss direkt von der Notwendigkeit einer anderen Gesetzgebung überzeugt werden.
Die bisherigen Initiativen sind gescheitert
denn sie versuchten nicht, eine breite politische Gegenposition gegen die Haltung des Justizministeriums aufzubauen
Mehrere Initiativen gegen den Abmahnmissbrauch und für eine andere Gesetzgebung sind gescheitert. Die Abweisung der letzten großen Petition von 2007, zusammen mit weiteren sachgleichen Petitionen, haben in 2008 wie üblich faktisch nur wenige politische Entscheidungsträger entschieden. Die Petenten (Einreicher) hielten den Weg über den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages für ausreichend und versuchten nicht, die Problematik vielen Politikern bewusst zu machen und diese vom Änderungsbedarf zu überzeugen. Bei der Abweisung spielte die routinemäßig eingeholte Stellungnahme des Justizministeriums, das keinen Änderungsbedarf sah, eine wesentliche Rolle.
Den meisten Politikern dürfte die Abmahnproblematik kaum bewusst sein
Nicht das Parlament also hat damals entschieden, es sei keine Änderung der Gesetzgebung hinsichtlich Abmahnungen nötig, sondern nur ein kleiner Ausschuss. Das für die Rechtslage mitverantwortliche Justizministerium hat sich in seiner Stellungnahme auch quasi selbst bestätigt, dass die Resultate seiner Arbeit keiner Änderung bedürfen. Der Petitionsausschuss hat dann unter Berücksichtigung dieser Stellungnahme dem Bundestag empfohlen, die Petitionen ohne weiteres abzuschließen, also abzuweisen. Dieser Empfehlungen wurde schließlich wie üblich durch einen Routinebeschluss automatisch gefolgt.
Die Mehrzahl der Politiker wird von den Forderungen nach einer anderen Gesetzgebung damals nicht viel mitbekommen haben. Denn wer im hektischen politischen "Tagesgeschäft" steckt, wird täglich mit Informationen überschüttet und kann selbst dann oft nicht alle eigentlich notwendigen Informationen lesen, wenn wichtige Abstimmungen anstehen.
Und auch heute dürfte den meisten Politikern die komplexe Abmahnproblematik und der Grad an Unzufriedenheit mit der derzeitigen Rechtslage kaum bewusst sein.
Unsere Initiative hat gute Chancen, wenn viele mitmachen!
Sie mobilisiert durch Infolinks auf vielen Websites, die eine gewaltige Zahl potenzieller Abmahnopfer erreichen
Diese Initiative ist anders. Sie setzt nicht auf Petitionen, Unterschriftensammlungen oder Massen-Mailaktionen an einzelne politische Instanzen, die schnell im Papierkorb landen.
Hier schreiben viele Homepage-, Website-Betreiber und Internet-Nutzer und hoffentlich auch Sie an verschiedene politische Entscheidungsträger, machen diesen die Problematik bewusst und fordern sie zum Handeln auf. Dies ist leichter als es klingt und wird auch Ihnen ohne weiteres gelingen, wenn Sie unseren Empfehlungen auf der Folgeseite folgen (über den Link am Seitenende). So kann eine breite politische Position für eine neue praxisgerechte Gesetzgebung aufgebaut werden.
Mehr zur Vorgehensweise und Links, über die Sie Politiker und Abgeordnete aus Ihrem Umfeld und deren Kontaktdaten finden können, finden Sie auf der Folgeseite (über den Link am Seitenende).
Entscheidend ist, dass sehr viele davon erfahren
Dies ist allerdings allein mit unseren Mitteilungen an die Presse nicht zu schaffen. Denn Pressemeldungen erreichen in einer kurzen Zeit nur eine begrenzte Zahl zufälliger Leser, können mangels Umfang nicht alle nötigen Informationen an Gleichgesinnte übermitteln und bestenfalls ein kurzes Strohfeuer entfachen.
Doch es gibt eine einzigartige Möglichkeit kontinuierlich neue Mitstreiter zu gewinnen und so für eine stetige, mit der Zeit wachsende Aktivität zu sorgen.
Setzen Sie Ihre Website als Multiplikator ein
Nur auf viele Websites verteilte Infolinks können kontinuierlich weitere Mitstreiter und genügend Aktivität für den Durchbruch bringen
Wenn Sie eine Website- oder Homepage betreiben, ob gewerblich oder privat, gehören Sie leider zu den Haupt-Leidtragenden der Rechtslage. Dadurch haben Sie aber auch die einzigartige Möglichkeit, Ihre Webseiten als Informations-Multiplikator einzusetzen, damit der Misere endlich ein Ende bereitet wird. Wenn Sie auf Ihren Webseiten Infolinks installieren, die auf diese von Ihnen gerade gelesene Seite weisen, werden darüber andere Abmahngefährdete zum Aktivwerden animiert und die nötigen Informationen zum Mitmachen vermittelt. Auch Verbraucher werden darüber zum Mitmachen angeregt, die ebenfalls immer wieder Opfer von Abmahnungen sind.
Warum verteilte Infolinks extrem wichtig sind und es auf jeden einzelnen ankommt
Wie unzureichend Pressemeldungen sind, um die Initiative Stopp-Abmahnwildwuchs bekannt zu machen, wenn sie nicht gerade von einem Massenblatt groß herausgestellt werden, lässt sich an unserer ersten Meldung zeigen, die über eine mittelgroße Agentur verbreitet wurde.
Auf deren Portal, wo sie nur kurz unter den hauptsächlich beachteten, durchlaufenden neuen Nachricht gelistet war, wurde sie in 2 Wochen 121mal gelesen. Die Meldung wurde von einigen kleinen Nachrichtenportalen übernommen und gelangte auch in die News mehrerer Suchmaschinen. Ein Online-Magazin schrieb einen eigenen Artikel daraus. Auch ein Blog übernahm unsere Meldung. Dort wurde sie über 190mal gelesen und von einigen Lesern bewertet: Gesamtwertung 9,8 von 10 möglichen Punkten. Wie oft die Meldung insgesamt gelesen wurde, ist nicht bekannt, denn meist gibt es keine Abrufdaten. Trotz der positiven Bewertung kamen in der Beobachtungszeit nur maximal 25 zusätzliche Besucher mutmaßlich wegen der Pressemeldung - weil nicht über Infolinks oder andere Links -, auf die Seiten der Initiative, um mehr darüber zu erfahren.
Wahrscheinlich informierten sich viele Leser nicht weiter, weil sie aus der Meldung bereits genug Details über die Misere erfuhren, und weil schon die Existenz einer neuen Initiative, die mit guten Erfolgschancen rechnet, auf den Leser selbst beruhigend wirkt und er für sich keinen weiteren Handlungsbedarf sieht. Hätte die Meldung zuwenig Details enthalten, wäre sie nicht publiziert worden. Hätte sie Pessimismus ausgestrahlt, hätte sie erst recht kein weiteres Interesse geweckt. Ein echtes Dilemma.
Natürlich fahren wir mit weiteren Pressemeldungen über andere Agenturen und Portale fort. Aber mit Sicherheit können die gewöhnlich nur kurz beachteten Pressemeldungen allein nur einen Bruchteil der nötigen Aktivität initiieren. Deshalb sind Infolinks auf vielen Webseiten, auf die ständig einige der sehr sehr vielen Personen stoßen, die von den Pressemeldungen nichts mitbekommen haben, so wichtig.
Und deshalb räumen wir dem Infolink-Thema hier so viel Raum ein, bevor es auf der nächsten Seite um unsere Forderungen und das Überzeugen der Politiker geht. Denn nur viele Infolinks können dafür sorgen, dass ständig weitere Gleichgesinnte von der Initiative erfahren, von denen einige Politiker kontaktieren und teils weitere Infolinks auf Webseiten installieren, die wiederum als Multiplikator wirken. Nur so lässt sich eine stetig wachsende Aktivität erreichen, die schließlich viele politische Entscheidungsträger dazu bringt, sich für eine bessere Gesetzgebung einzusetzen.
Es kommt auf jeden einzelnen an. Zwar gibt es in Deutschland mehr als 500.000 kommerzielle und ein mehrfaches an privaten Websites, deren Betreiber leicht zu Abmahnopfern werden können. Ein großes Potential also. Doch leider wird erfahrungsgemäß immer nur eine Minderheit derjenigen tatsächlich aktiv, die eine Änderung wollen.
Wenn Sie also eine gewerbliche oder private Website oder Homepage betreiben und den fast alle bedrohenden Abmahnwahnsinn mit uns zusammen endlich stoppen wollen, so wirken Sie nicht nur schriftlich oder telefonisch auf unsere Volksvertreter ein.
Installieren Sie Infolinks zu dieser Informationsseite auf Ihren Webseiten
Verglichen mit dem, was Ihnen in Zukunft an der Abmahnfront erspart bleiben kann, wenn wir gemeinsam mit Ihnen und vielen anderen eine humanere Gesetzgebung und eine klare, verlässliche Rechtslage erreichen, ist die kleine Mühe der Installation von Infolinks und des Schreibens an Politiker gemäß Folgeseite ein Klacks. Wenn Sie glauben, es finden sich schon genug andere, die handeln, wovon Sie schließlich auch so profitieren: täuschen Sie sich nicht. Dieses Denken ist sehr verbreitet und führt schließlich dazu, dass nicht viel passiert.
Sollten Sie angesichts der Rechtslage noch kein mulmiges Gefühl haben, das Sie zum handeln motiviert, so stöbern Sie ein wenig in Rechtsportalen und einschlägigen Publikationen. Lesen Sie die immer neuen Artikel und Kommentare über neue Abmahngründe, Urteile, Urteilsbegründungen, Pflichten für Sitebetreiber etc.. Diese für den juristischen Laien meist schwer verdauliche und häufig immer wieder aufs neue irritierende Kost zeigt, dass etwas geschehen muss.
Unterschätzen Sie nicht, was Sie bewirken können. Schon die Chaostheorie hat nachgewiesen, dass selbst kleinste Ursachen größte Wirkung haben können. Durch den Multiplikatoreffekt, der dem einzelnen Infolink in Verbindung mit den nachgeschalteten Informationen innewohnt, ist die Wahrscheinlichkeit einer erheblichen Wirkung hoch.
Wählen Sie also aus den hier hinterlegten HTML-Linkcodes (Minibannerlinks und Textlinks) etwas aus und installieren Sie es so auf Ihrer Startseite oder stark frequentierten anderen Seiten, dass es gut für Ihre Besucher zu sehen ist. Die Infolinks rufen direkt diese Informationsseite auf. Die abgebildeten animierten Minibanner benötigen wenig Platz. Tests ergaben, dass Besucher die dezente Textanimation unaufdringlich finden und das Ganze im übrigen für eine gute Sache halten.
Keine Änderung Ihres Traffics zu erwarten
Bei der Nutzung Ihrer Website ist durch die Infolinks so gut wie keine Änderung zu erwarten, denn es klicken durchschnittlich nur ca. 0,4% der Besucher einer Webseite auf solch einen Infolink. Auch sind die meisten Internet-Nutzer sehr zielgerichtet unterwegs. Damit diese zudem sofort wieder zu Ihrer Webseite zurück finden, öffnet jeder Infolink unsere Informationsseiten in einem neuen Fenster oder Tab (je nach Browser-Einstellung). "Fenster schließen" Buttons darauf forcieren die Rückkehr zusätzlich. Die weitaus meisten der wenigen Infolink-Nutzer dürften also wieder zu Ihnen zurückkehren, so dass unter dem Strich an der Nutzung Ihrer Website praktisch keine Änderung zu erwarten ist.
Die geringe Infolink-Klickzahl macht nochmals deutlich, wie wichtig jeder einzelne zusätzliche Infolink ist. Eine größere Zahl installierter Infolinks wird trotz der geringen Klickzahl zu einer breiten Massenwirkung führen.
Sie sollten die Infolinks eine Weile platziert lassen, denn ein schneller Erfolg innerhalb weniger Wochen ist nicht zu erwarten. Steter Tropfen höhlt den Stein. Das gilt hier wie bei kaum einer anderen Sache. Wie schnell und wie weit die Zahl der Mitmacher ansteigt, lässt sich nicht vorhersagen.
Machen Sie andere Website- und Homepagebetreiber auf die Initiative aufmerksam
Falls Sie persönlichen Kontakt zu anderen Website- und Homepagebetreibern haben, so regen Sie diese zum Mitwirken an. Jeder Multiplikator ist wichtig. Denn leider verhalten sich viele unserer Mitmenschen selbst dann passiv, wenn auch sie Handlungsbedarf sehen. Deshalb müssen möglichst viele die Initiative kennen lernen, damit schließlich genug Aktivität entsteht.
Lesen Sie hier weiter:
Was genau unsere Initiative fordert und wie Sie am besten aktiv werden können
Literatur zum Thema:
Unsere Literaturliste
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